Hunderegister Niedersachsen: was du wissen musst

In Niedersachsen gehört die Meldung im zentralen Hunderegister zu den Pflichten jedes Hundehalters. Hier erfährst du, was dazugehört.

  • Zentrales Register für Hunde in Niedersachsen
  • Mikrochip ist Voraussetzung
  • Haftpflichtversicherung wird mit angegeben
  • Sachkunde ist eine eigene, zusätzliche Pflicht
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Wer in Niedersachsen einen Hund hält, muss ihn in der Regel beim zentralen Hunderegister des Landes melden. Das Register hilft Behörden, Hunde und Halter zuzuordnen, etwa wenn ein Hund entlaufen ist. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Stadt, Gemeinde oder der zuständigen Behörde.

Wer melden muss

Die Meldepflicht betrifft grundsätzlich Halter von Hunden ab einem bestimmten Alter. Die genauen Fristen und Angaben findest du auf der offiziellen Seite des Niedersächsischen Hunderegisters. Auch Änderungen, etwa ein Umzug, ein Halterwechsel oder der Tod des Hundes, sind zu melden.

Welche Angaben nötig sind

Typischerweise werden Angaben zu dir als Halter, die Nummer des Mikrochips und Informationen zur Haftpflichtversicherung abgefragt. Halte deshalb den Chip-Nachweis, zum Beispiel aus dem Heimtierausweis, und deine Versicherungspolice bereit.

Register, Steuer und Sachkunde

Die Meldung im Hunderegister ersetzt weder die Anmeldung zur Hundesteuer bei deiner Gemeinde noch den Sachkundenachweis. Das sind drei getrennte Pflichten. Für den Sachkundenachweis kannst du die Theorie mit 150 Übungsfragen in unserer App vorbereiten.

Häufige Fragen

Ist die Meldung im Hunderegister Pflicht?

Für Hundehalter in Niedersachsen grundsätzlich ja. Details stehen auf der offiziellen Seite des Registers.

Ersetzt das Register die Hundesteuer?

Nein. Die Hundesteuer meldest du zusätzlich bei deiner Stadt oder Gemeinde an.

Brauche ich zusätzlich einen Sachkundenachweis?

In der Regel ja. Das ist eine eigene Pflicht nach dem niedersächsischen Hundegesetz.

Bereit für den Sachkundenachweis?

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