Landeshundegesetz NRW: die wichtigsten Pflichten
Welche Regeln für welchen Hund gelten, was die 20/40-Regel bedeutet und wann du einen Sachkundenachweis brauchst, kurz und verständlich.
- Große Hunde ab 40 cm oder 20 kg haben eigene Pflichten
- Sachkundenachweis, Haftpflicht und Chip für große Hunde
- Strengere Regeln für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen
- Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich
Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen, kurz LHundG NRW, regelt, was Halterinnen und Halter je nach Hund beachten müssen. Es unterscheidet grob zwischen allen Hunden, großen Hunden und gefährlichen Hunden beziehungsweise Hunden bestimmter Rassen. Diese Seite gibt dir einen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Gemeinde oder deines Ordnungsamts.
Regeln für alle Hunde
Jeder Hund ist so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihm keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht. An bestimmten Orten gilt landesweit eine Anleinpflicht, etwa in Fußgängerzonen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Gebäuden. Viele Städte und Gemeinden ergänzen das durch eigene Satzungen. Hinzu kommen Hundesteuer und Anmeldung bei der Gemeinde.
Große Hunde: die 20/40-Regel
Als großer Hund gilt, wer ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht erreicht. Für diese Hunde verlangt das Gesetz eine Anzeige bei der zuständigen Behörde, den Nachweis der Sachkunde, eine Haftpflichtversicherung und die Kennzeichnung mit Mikrochip. Den Sachkundenachweis kannst du zum Beispiel bei anerkannten Tierärztinnen und Tierärzten oder Sachverständigen ablegen.
Gefährliche Hunde und bestimmte Rassen
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter im Gesetz genannter Rassen gelten deutlich strengere Vorgaben, etwa eine Erlaubnispflicht, ein berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit der Halterperson und besondere Anforderungen an Leine und Maulkorb. Wer einen solchen Hund hält oder halten möchte, sollte sich vorab ausführlich bei der Behörde beraten lassen.
Was das für dich bedeutet
Hast du einen großen Hund oder wird dein Welpe voraussichtlich groß, plane den Sachkundenachweis frühzeitig ein. Die Prüfung besteht aus 30 Fragen aus einem Katalog von 197, bestanden ist sie ab 20 richtigen Antworten. Mit dem kostenlosen Übungstest siehst du in wenigen Minuten, wo du stehst.
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein Hund in NRW als groß?
Ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm im ausgewachsenen Zustand.
Brauche ich für einen kleinen Hund einen Sachkundenachweis?
Für kleine Hunde verlangt das Landeshundegesetz in der Regel keinen Sachkundenachweis. Er ist aber freiwillig möglich und hilfreich.
Wo erfahre ich die verbindlichen Regeln?
Bei deiner Gemeinde oder deinem Ordnungsamt. Dort erfährst du auch, welche örtlichen Satzungen zusätzlich gelten.
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