Wann du in NRW keinen Sachkundenachweis brauchst

Nicht jeder Hundehalter in NRW muss eine Prüfung ablegen. Hier erfährst du, welche Ausnahmen es gibt und wie du sie belegst.

  • Kleine Hunde unter der 20/40-Grenze
  • Sachkunde durch Beruf oder Ausbildung belegbar
  • Entscheidung trifft die Ordnungsbehörde
  • Nachweise immer schriftlich einreichen
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In NRW ist der Sachkundenachweis vor allem für große und gefährliche Hunde vorgeschrieben. Daraus ergeben sich Fälle, in denen du keine Prüfung brauchst oder deine Sachkunde auf anderem Weg belegen kannst. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Stadt, Gemeinde oder der zuständigen Behörde.

Dein Hund ist klein

Bleibt dein Hund ausgewachsen unter 40 cm Widerristhöhe und unter 20 kg Gewicht und gehört er nicht zu den gefährlichen Hunden oder den im Gesetz genannten Rassen, gilt die Pflicht aus dem Landeshundegesetz für große Hunde nicht. Bei Welpen zählt die zu erwartende Endgröße, darum lohnt es sich, frühzeitig zu klären, wie groß der Hund wird.

Sachkunde auf anderem Weg belegen

Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Personen ihre Sachkunde auch ohne die übliche Prüfung nachweisen können, zum Beispiel aufgrund einer tierärztlichen Ausbildung oder einer behördlichen Erlaubnis zum Ausbilden von Hunden. Welche Nachweise im Einzelfall anerkannt werden, entscheidet die Ordnungsbehörde. Frag dort nach, bevor du auf eine Prüfung verzichtest.

So gehst du vor

Sammle die Unterlagen, die deine Sachkunde oder die Größe deines Hundes belegen, und reiche sie bei der Anzeige deines Hundes mit ein. Kommt keine Ausnahme infrage, ist die Prüfung der schnellste Weg. Die Theorie kannst du mit dem kostenlosen Test und der App gut vorbereiten.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Mischling unter 40 cm einen Nachweis?

Wenn er ausgewachsen unter 40 cm und unter 20 kg bleibt und nicht als gefährlich gilt, in der Regel nicht.

Zählt ein Nachweis aus einem anderen Bundesland?

Das entscheidet die Ordnungsbehörde im Einzelfall. Reiche den Nachweis ein und frag nach der Anerkennung.

Was passiert, wenn der Hund später doch größer wird?

Dann greift die Pflicht. Zeig den Hund bei der Behörde an und hol den Sachkundenachweis nach.

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