Leinenpflicht in NRW: die Regeln im Überblick

Landesrecht gibt den Rahmen vor, die Gemeinden regeln die Details. Deshalb gilt in der Nachbarstadt manchmal etwas anderes als bei dir.

  • Anleinpflicht für große Hunde an belebten Orten
  • Kommunale Verordnungen regeln Details vor Ort
  • Zusätzliche Regeln in der Brut- und Setzzeit möglich
  • Ein Thema im Fragenkatalog zum Sachkundenachweis
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Kaum ein Thema führt zu so vielen Diskussionen auf dem Spaziergang wie die Leine. Der Grund ist einfach: In Nordrhein-Westfalen gibt das Landeshundegesetz einen Rahmen vor, den die Städte und Gemeinden über eigene ordnungsbehördliche Verordnungen ausfüllen. Dadurch unterscheiden sich die Regeln von Ort zu Ort, manchmal sogar von Park zu Park. Diese Seite ordnet ein, welche Ebenen es gibt und worauf du achten solltest. Verbindlich ist immer die Verordnung deiner Gemeinde.

Was landesweit gilt

Für große Hunde - also ab 40 Zentimetern Schulterhöhe oder ab 20 Kilogramm - sieht das Landeshundegesetz eine Anleinpflicht an Orten mit vielen Menschen vor. Dazu gehören typischerweise Fußgängerzonen und Einkaufsbereiche, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, größere Veranstaltungen und Menschenansammlungen. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, gelten strengere Auflagen, die bis zur Maulkorbpflicht reichen können und im Bescheid der Behörde stehen. Unabhängig von der Größe gilt überall: Der Hund muss so geführt werden, dass niemand gefährdet wird.

Was die Gemeinde zusätzlich regelt

Hier liegt der eigentliche Unterschied. Städte und Gemeinden können in eigenen Verordnungen weitergehende Anleinpflichten festlegen, etwa in Parks, auf Friedhöfen, an Badestellen, auf Sport- und Spielplätzen, auf Wochenmärkten oder in ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Manche Kommunen weisen umgekehrt Hundewiesen aus, auf denen ausdrücklich Freilauf erlaubt ist. Den aktuellen Stand findest du in der ordnungsbehördlichen Verordnung deiner Stadt, meist online abrufbar, oder auf Nachfrage beim Ordnungsamt. Beschilderung vor Ort ist ebenfalls verbindlich.

Brut- und Setzzeit sowie Naturschutz

Im Frühjahr und Sommer, wenn Wildtiere Junge haben, ordnen viele Kommunen und Kreise zusätzliche Anleinpflichten in Feld, Wald und Naturschutzgebieten an. Die Zeiträume und Gebiete unterscheiden sich regional deutlich. Unabhängig von jeder Vorschrift gilt: Ein Hund, der Wild hetzt, wird schnell zum Problem für den Hund selbst und für die haltende Person. Wer im Frühjahr in Feldnähe unterwegs ist, fährt mit Leine oder einem zuverlässigen Rückruf in jedem Fall besser.

Verstöße und Bußgelder

Verstöße gegen die Anleinpflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld belegt werden; die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog beziehungsweise der kommunalen Verordnung und nach dem Einzelfall. Deutlich unangenehmer wird es, wenn tatsächlich etwas passiert: Dann steht die Haftung im Raum, für die die Halterin oder der Halter grundsätzlich unabhängig von eigenem Verschulden eintritt. Genau deshalb gehört die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in Nordrhein-Westfalen zu den Pflichten und ist im Fragenkatalog ein eigenes Thema.

Häufige Fragen

Gilt in NRW überall Leinenpflicht?

Nein, es gibt keine pauschale landesweite Leinenpflicht für alle Hunde. Für große Hunde gilt sie an belebten Orten, alles Weitere regeln die Gemeinden.

Wo finde ich die Regeln für meinen Ort?

In der ordnungsbehördlichen Verordnung deiner Stadt oder Gemeinde und auf der Beschilderung vor Ort. Das Ordnungsamt gibt verbindlich Auskunft.

Kommt die Leinenpflicht in der Prüfung vor?

Ja. Anleinpflicht, Haftung und Verhalten in der Öffentlichkeit gehören zu den rechtlichen Themengebieten des Sachkundenachweises.

Gilt in der Brut- und Setzzeit etwas anderes?

Häufig ja. Viele Kommunen und Kreise ordnen im Frühjahr zusätzliche Anleinpflichten in Feld, Wald und Schutzgebieten an.

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