Wer muss den Hundeführerschein machen?
Die Pflicht hängt vom Bundesland, von der Größe des Hundes und teils von der Rasse ab. Hier der Überblick für NRW und Niedersachsen.
- NRW: große Hunde nach der 20/40-Regel
- NRW: gefährliche Hunde und bestimmte Rassen
- Niedersachsen: grundsätzlich alle Halter
- Ausnahmen je nach Bundesland möglich
Ob du einen Sachkundenachweis brauchst, lässt sich nicht bundesweit beantworten. Jedes Land hat eigene Regeln. Für NRW und Niedersachsen, die beiden Länder, für die unsere App gebaut ist, findest du hier die wichtigsten Punkte. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Stadt, Gemeinde oder der zuständigen Behörde.
Nordrhein-Westfalen
In NRW regelt das Landeshundegesetz die Pflicht. Wer einen großen Hund hält, also einen Hund mit mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg Gewicht, muss den Hund bei der Behörde anzeigen und die Sachkunde nachweisen. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gelten zusätzliche, strengere Pflichten. Für kleinere Hunde ist der Nachweis in NRW in der Regel keine Pflicht.
Niedersachsen
In Niedersachsen gilt die Pflicht zum Sachkundenachweis grundsätzlich für Personen, die einen Hund halten, unabhängig von Größe und Rasse. Wer über längere Zeit Erfahrung als Hundehalter nachweisen kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen befreit sein. Zusätzlich gibt es Pflichten wie Chip, Haftpflichtversicherung und die Meldung im Hunderegister.
Unsicher? So klärst du es
Wenn du nicht sicher bist, ob dein Hund unter die Pflicht fällt, frag beim Ordnungsamt deiner Stadt nach. Bei Welpen und Mischlingen hilft ein Blick auf die erwartete Endgröße. Mehr dazu steht auf unserer Seite zur 20/40-Regel.
Häufige Fragen
Brauche ich in NRW für einen kleinen Hund einen Sachkundenachweis?
In der Regel nicht, solange der Hund unter 40 cm und unter 20 kg bleibt und nicht als gefährlich gilt.
Gilt die Pflicht in Niedersachsen auch für kleine Hunde?
Grundsätzlich ja, denn dort knüpft die Pflicht an die Person, die einen Hund hält.
Wer prüft, ob ich den Nachweis brauche?
Zuständig ist die örtliche Ordnungsbehörde deiner Stadt oder Gemeinde.
Bereit für den Sachkundenachweis?
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